§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen KS Terraks – Dienstleistung im Baugewerbe, Inhaber Kamil Szulecki-Wellm (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Angebote & Kostenvoranschläge
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. (2) Die Beratung und das Aufmaß vor Ort sind grundsätzlich kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (3) An ein abgegebenes verbindliches Angebot hält sich der Auftragnehmer regelmäßig 30 Tage gebunden. (4) Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, stellen jedoch keine Garantie für die tatsächlichen Kosten dar; wesentliche Überschreitungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. (2) Über das Kontaktformular der Website wird kein Vertrag geschlossen; es dient ausschließlich der unverbindlichen Anfrage. (3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 4 Leistungsumfang, Aufmaß & Änderungen
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. (2) Maßangaben des Auftraggebers werden, soweit kein Aufmaß durch den Auftragnehmer erfolgt, ungeprüft übernommen; für deren Richtigkeit haftet der Auftraggeber. (3) Technisch oder gestalterisch bedingte, zumutbare Abweichungen (z. B. bei Farbtönen, Maserung von Holz, Materialstärken) bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. (4) Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 5 Preise & Nebenkosten
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern Umsatzsteuer anfällt, ist sie – soweit nicht anders ausgewiesen – in den Preisen enthalten. (2) Anfahrt, Montage, Entsorgung und Sonderleistungen werden, sofern nicht im Festpreis enthalten, gesondert berechnet. (3) Bei Aufträgen mit einer Ausführungszeit von mehr als vier Monaten kann sich der Preis bei nachweislichen Material- oder Lohnkostensteigerungen angemessen ändern; gegenüber Verbrauchern nur nach gesonderter Vereinbarung.
§ 6 Zahlung, Abschläge & Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für nachgewiesene, vertragsgemäß erbrachte Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). (3) Bei Materialbestellungen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden. (4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, im Übrigen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Ausführungsfristen & Termine
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. (2) Die Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sowie die Klärung aller technischen Fragen voraus. (3) Witterungsbedingte Verzögerungen bei Außenarbeiten sowie Lieferverzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Fristen angemessen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige, kostenlose Bereitstellung eines geeigneten Zugangs, von Strom- und ggf. Wasseranschlüssen sowie ausreichender Lager- und Arbeitsflächen. (2) Er stellt erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen) sicher, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. (3) Er informiert über den Verlauf verdeckt liegender Leitungen und Anlagen. (4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können hieraus entstehende Mehraufwände und Verzögerungen in Rechnung gestellt werden.
§ 9 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. (2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. (3) Nimmt der Auftraggeber eine vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB). (4) Eine Ingebrauchnahme der Leistung steht der Abnahme gleich.
§ 10 Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Bei reinen Lieferungen geht die Gefahr mit Übergabe an den Auftraggeber bzw. an Verbraucher mit Aushändigung an diesen über.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
§ 12 Gewährleistung / Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Die Verjährungsfrist für Werkleistungen an einem Bauwerk beträgt fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme. (2) Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. (3) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen; gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt. (4) Für Material- und Funktionsgarantien der Hersteller (z. B. auf Aluminiumprofile, Glas, Beschläge, Motoren) gelten deren jeweilige Garantiebedingungen. (5) Natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Änderungen oder fehlende Wartung sind von der Gewährleistung ausgenommen.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. (2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. (3) Der Widerruf ist zu richten an: KS Terraks, Marderweg 4, 49835 Wietmarschen-Lohne, E-Mail: info@terraks.de. (4) Bei vorzeitig auf ausdrücklichen Wunsch begonnenen Dienstleistungen schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An KS Terraks, Marderweg 4, 49835 Wietmarschen-Lohne, info@terraks.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Leistung: ____________
Bestellt am / erhalten am: ____________
Name des/der Verbraucher(s): ____________
Anschrift: ____________
Datum & Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
§ 15 Stornierung & Rücktritt
(1) Tritt der Auftraggeber außerhalb eines bestehenden Widerrufsrechts vom Vertrag zurück, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen (§ 648 BGB). (2) Bereits individuell gefertigte oder bestellte Materialien sind in jedem Fall zu vergüten. (3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen) entbinden den Auftragnehmer für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 17 Urheber- & Nutzungsrechte, Referenzen
(1) Entwürfe, Pläne und Skizzen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten zu fotografieren und – ohne Nennung personenbezogener Daten des Auftraggebers – zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
§ 18 Datenschutz & Schlussbestimmungen
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. (4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (5) Stand dieser AGB: Juni 2026.
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